1. Geltungsbereich
Die Lieferungen und Leistungen der Firma Frank Maier Netzwerktechnik, nachfolgend kurz FMN genannt, erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von FMN schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser AGB. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schrift-lichen Bestätigung durch FMN.
2. Lieferungen und Leistungen
Die Angebote der FM Netzwerktechnik sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der FMN, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden oder die Ausführung einer Leistung zustande.
Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der FMN ausdrücklich vorbehalten.
Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von FMN vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, wie z.B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe und unverschuldet verspätete Materialanlieferungen.
Sollte FMN mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurück treten. Soweit die Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist auch FMN berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Abnahme und Gefahrenübergang
Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit laut Lieferschein oder Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.
Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere Personen, die von FMN benannt sind, spätestens mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die sich aus den Angeboten oder Preislisten ergebenden Preise verstehen sich ab Lager Stuttgart. Mehrwertsteuer, Verpackung, Transportkosten, Transportversicherungen und sonstigen Abwicklungspauschalen werden dem Kunden berechnet.
Zahlungen von Waren sind 14 Tage, Dienstleistungen und Reparaturen sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht FMN ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von FMN nicht anerkannter oder nicht rechts-kräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von FMN bis zur Erfüllung aller auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von FMN an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf FMN zur Geltend-machung des Eigentumvorbehaltes an der Vorbehaltsware, die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegen-standes durch FMN gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kauf-mann ist.
Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung an FMN ab.
6. Gewährleistung
FMN gewährleistet, daß die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewußt, daß es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. FMN übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammen-arbeiten.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf:
-betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß
-unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungs-fehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden,
-Betrieb mit falscher Stromart oder ‑spannung,
-Brand, Blitzschlag Explosion oder netzbedingte Überspannung,
– Feuchtigkeit aller Art
-falsche oder fehlerhafte Programm-, Software-, und / oder Verarbeitungsdaten, sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn,
der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummern, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
Die Beseitigung von Gewährleistungs-mängeln erfolgt bei FMN oder einem anderen, von FMN benannten Ort. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von FMN Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ergibt die Überprüfung einer Mängel-anzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt ist FMN berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen.
7. Haftung und Schadenersatzansprüche
Die Haftung der FMN ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. FMN haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglich-keit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind gegenüber FMN als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
8. Reparaturen und Installationen
Reparaturen und Installationen werden von der FMN im Rahmen des erteilten Auftrages ausgeführt. Für Datenverluste auf den Datenträgern während der Reparatur oder einer Installation übernimmt FMN keine Haftung. Vor Übergabe an FMN ist vom Kunden eine vollständige Datensicherung vorzunehmen. Bei fehlerhaften Reparaturen bessert FMN innerhalb eines Monates nach, sofern der Fehler eindeutig im Zusam-menhang mit der vorhergehenden Reparatur steht.
9. Allgemeine Bestimmungen
Der Kunde ist nicht berechtigt, seinen Anspruch abzutreten. Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Kaufleuten ist Stuttgart. FMN ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder dieses Vertragswerk eine Regelungslücke ent-halten, so werden die Vertragsparteien die unvollständigen Bestimmungen durch angemessene Regelungen ersetzen oder er-gänzen, die den ursprünglichen wirtschaft-lichen und rechtlichen Zweck der gewollten Regelung weitgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
10. Streitbeilegung
Die FM Netzwerktechnik ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.